Das Niederländische Glaubensbekenntnis – 21.Woche

22. Mai 2024

Artikel 30 – Von der Leitung der Kirche

Wir glauben, daß diese wahre Kirche regiert und gelenkt werden muß durch jene geistige Verwaltung, die uns Gott selbst in seinem Worte gelehrt hat, nämlich daß in ihr Hirten und Diener sind, welche rein predigen und die Sakramente verwalten. Es sollen auch Älteste und Diakonen sein, welche das Presbyterium oder den Kirchensenat bilden, damit gleichsam durch diese Mittel die wahre Religion erhalten und die wahre Lehre zum Teil vorbereitet und erhalten werden kann, die den Lastern ergebenen Leute geistlich getadelt und gebessert und gleichsam durch den Zaum der Zucht gezügelt werden und die Armen und Bedrängten mit Hilfe und Trost nach eines jeden Bedürfnis unterstützt werden können. Denn dann wird alles gehörig und ordentlich in der Kirche zugehn, wenn gläubige und fromme Männer zu ihrer Leitung erwählt werden, nach der Vorschrift des heiligen Paulus, die sich findet 1. Tim. 3 und Tit. 1.

Artikel 31 – Von der Berufung der Kirchendiener

Wir glauben, daß die Diener, Ältesten und Diakonen zu diesen ihren Ämtern berufen und befördert werden müssen durch gesetzmäßige Berufung der Kirche bei ernster Anrufung Gottes und durch Abstimmung der Kirche und daß sie nachher in ihren Ämtern durch Handauflegen bestätigt werden, in der Art und Weise, welche uns im Worte Gottes vorgeschrieben wird. Es muß sich jedoch jeder sorgfältig hüten, sich nicht durch unerlaubte Mittel zu diesen Ämtern zu drängen. Denn alle müssen erwarten, bis sie von Gott selbst berufen werden, damit sie ein sicheres Zeugnis ihrer Berufung haben und wissen, daß sie von Gott sei. Übrigens haben alle Diener des Wortes Gottes, an welchem Ort sie sein mögen, alle dieselbe Macht und gleiches Ansehen, da sie alle gleich Diener Christi, des einen allgemeinen Bischofs und Hauptes der Kirche, sind. Und somit hat keine Kirche irgend Macht oder Herrschaft über eine andere, über sie zu herrschen. Ferner müssen alle, damit diese heilige Anordnung Gottes nicht verletzt wird oder in Verachtung kommt, die Diener des Wortes und die Ältesten der Kirche hochschätzen wegen des Werkes, dem sie sich widmen, und mit ihnen Frieden halten und sich von Zank und Streitigkeiten soviel als möglich fernhalten.

Artikel 32 – Von der Macht der Kirche, Kirchengesetze zu geben und die Zucht zu handhaben

Indessen glauben wir, obgleich es zwar nützlich ist, daß die Führer, welche den Kirchen vorstehen, eine Ordnung unter sich festsetzen zur Erhaltung des Körpers der Kirche, daß sie sich doch sorgfältig hüten müssen, auf keine Weise von dem abzuweichen oder sich zu entfernen, was Christus selbst, unser einziger Lehrer, einmal festgesetzt hat. Deshalb verwerfen wir alle menschlichen Erfindungen und alle Gesetze, welche zur Verehrung Gottes eingeführt sind, daß durch sie die Gewissen auf irgendeine Weise gefesselt oder gebunden werden. Wir nehmen daher diejenigen allein an, welche geeignet sind, die Eintracht zu pflegen und zu nähren oder uns im Gehorsam gegen Gott zu erhalten. Dazu ist aber besonders notwendig die Exkommunikation, die nach der Vorschrift des Wortes Gottes geschieht, und andere mit dieser Kirchenzucht in Verbindung stehende Anhänge.